VIERFALT

AGB

Nutzungsüberlassung – Räumlichkeiten und Ausstattung

§ 1 Vertrag

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Vierfalt GmbH bereitgestellten Räumlichkeiten, Ausstattung sowie aller damit in Verbindung stehenden Leistungen und Lieferungen an den ausrichtenden Veranstalter.

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Vierfalt GmbH ein Angebot erstellt und der Veranstalter dieses schriftlich bestätigt. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

§ 2 Leistung

2.1. Buchung „Yoga-Retreat“

Es werden die folgenden Räumlichkeiten zur Nutzung zur Verfügung gestellt:

Haupthaus:

  • 109 qm Yoga Shala (ausgestattet mit Bolstern, Decken für ca. 10 Personen, Blöcken und Meditationskissen)
  • Zimmer: 3 Einzelzimmer, 2 Doppelzimmer und 3 Zweibettzimmer, 3 Bäder mit Dusche und WC und einem zusätzlichen WC am Flur, sowie ein 4 Bettzimmer inkl. Ankleideraum und eigenem Bad mit Badewanne, Dusche und WC
  • gut ausgestattete Küche inkl. zusätzlichem Holzofen,
  • großer Aufenthaltsraum mit offenem Kamin
  • WLAN verfügbar

Nebenhaus:

  • Zimmer: 1 Doppelzimmer und ein Zweibettzimmer. 2 Schlafsofas im Wohnzimmer,
  • 1 Bad
  • gut ausgestattete Küche

Außenanlagen:

  • Großer Garten und schöner, baumbestandener Innenhof
  • Swimmingpool (im Sommer beheizt, im Winter auf Anfrage gegen Aufpreis)
  • Saunahaus mit Ruheraum im Garten

Anmietung Nebenhaus:

Die Anmietung des Nebenhauses ist nur ab mindestens 3 Personen für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Unter 3 Personen fällt ein Aufpreis an.

Zimmeraufteilung:

  • Bei Anmietung des gesamten Hauses durch den Veranstalter wird die Zimmeraufteilung vom Veranstalter übernommen.
  • Bei Einzelbuchungen durch die Teilnehmer wird die Zimmeraufteilung nach Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen von Vierfalt übernommen.

2.2. Buchung „Seminare, Familienfeiern und sonstige Veranstaltungen“

Es werden die folgenden Räumlichkeiten und Ausstattung (je nach Buchungsumfang einzeln oder zusammen) zur Nutzung zur Verfügung gestellt:

Räumlichkeiten:

  • Remise EG, ca. 123 qm
  • Remise 1. OG, ca. 97 qm
  • Seminarraum 1. OG, ca. 40 qm (Kabinett)
  • Ausgebauter Stadl 360 qm für ca. 160 Personen

Ausstattung:

  • 20 weiße Holztische 90x180cm
  • 10 schwarze Tische 200x110cm
  • 8 weiße Tische 180x80cm
  • 4 ovale Tische 180x120cm
  • 150 Stühle
  • 5 Stehtische
  • 5 große Sonnenschirme
  • 10 Liegestühle
  • Gartentische, Stühle
  • Starkstromanschluss 16 A
  • 2 Spülmaschinen und eine Gläserspülmaschine,
  • 2 Große Kühlschränke sowie ein Weinkühlschrank für bis zu 100 Flaschen Wein
  • Monitor
  • 5 Flipcharts, Beamer, Leinwand, Moderationskoffer, Whiteboard, Pinwand
  • Musikanlage und W-Lan in der Remise
  • Geschirr, Gläser, Besteck stehen für kleinere Feiern mit einem Umfang von 50 Personen auf Anfrage zur Verfügung. Bei größeren Veranstaltungen wird die Geschirr-Ausstattung vom Caterer empfohlen.

2.3. Buchung  „Gästezimmer“

Für Seminare, Familienfeiern und sonstige Veranstaltungen können zusätzlich folgende Gästezimmer gebucht und zur Verfügung gestellt werden.

  • Haupthaus: 3 Einzelzimmer, 2 Doppelzimmer, 3 Zweibettzimmer,  3 Bäder mit Dusche und WC und einem zusätzlichen WC am Flur, sowie ein 4 Bettzimmer inkl. Ankleideraum und eigenem Bad mit Badewanne, Dusche und WC
  • Nebenhaus: 1 Doppelzimmer und ein Zweibettzimmer. 2 Schlafsofas im Wohnzimmer, 1 Bad, gut ausgestattete Küche

Die Zimmer können vom Veranstalter in Kombination mit dem Angebot 2.2. „Seminare, Familienfeiern und sonstige Veranstaltungen“  oder von den Teilnehmern direkt bei der Vierfalt GmbH, gemäß der geltenden Preisliste, sofern verfügbar, gebucht werden. Es gelten die Bestimmungen dieser AGB.

2.4. Buchung  „Vollpension“

Die Buchung von Vollpension setzt eine Mindestanzahl von 9 Seminarteilnehmern voraus. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, kann Vollpension gegen Aufpreis vereinbart werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass das Abendessen vorgekocht und vom Veranstalter selbst serviert wird.

Unser Haus bietet neben den inkludierten Getränken Tee & Wasser und Kaffee zu den Mahlzeiten auch alkoholfreie Getränke wir Schorlen und Säfte aber auch Wein, Bier und weitere Getränke zum Kauf an. Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet oder wird mit einem Korkgeld verrechnet.

§ 3 Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich als Bruttopreise.

Bei Hochzeiten wird mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20% fällig. Bei Seminaren wird die Rechnung nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist verschickt und muß vorab beglichen werden.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den in der Buchungsbestätigung genannten Anzahlungsbetrag spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung aufgrund der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu bezahlen. Die komplette Mietzahlung ist 14 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig.

Für Gästezimmer, die von den Veranstaltungsteilnehmern direkt bei der Vierfalt GmbH gebucht werden, ist die Zahlung bei Rechnungsstellung, oder, bei kurzfristiger Buchung, am Anreisetag fällig.

Sollten Nebenabreden (wie Ratenzahlungen) zwischen den Parteien schriftlich erfolgt sein, gelten diese.

§ 4 Stornierung

Jede Art der Stornierung hat schriftlich zu erfolgen
Ein Rechtsanspruch auf Änderung des Veranstaltungstermins besteht grundsätzlich nicht, kann aber von beiden Seiten angestrebt werden. Eine Änderung kann durch Stornierung und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen. Auch in diesem Fall hat die Vierfalt GmbH grundsätzlich einen Anspruch auf die pauschale Rücktrittsentschädigung. Jedoch wird vorher immer das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht um sich einvernehmlich zu einigen.
Die Benennung von Ersatzteilnehmern/Veranstaltern ist möglich. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Vierfalt GmbH und dem Ersatzteilnehmer besteht nicht.
Etwaige zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte des Veranstalters bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Die Vierfalt GmbH ist berechtigt, die Stornierungsgebühren mit der geleisteten Anzahlung zu verrechnen.
Die Vierfalt GmbH ist berechtigt, im Falle einer Stornierung für den bis dahin entstandenen Aufwand eine Aufwandsentschädigung von 50 € netto zu berechnen.
Die Vierfalt GmbH behält sich vor, eine höhere Entschädigung, entsprechend dem Veranstalter gegenüber zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Diese Regelungen gelten auch für Gruppenbuchungen & Seminarveranstaltungen bei Absagen einzelner Seminarteilnehmer. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Teilnehmer vor Beginn des Seminars auf unsere AGBs & Stornoregelungen hinzuweisen.

4.1. Stornierung durch den Veranstalter

Die Buchung der Räumlichkeiten ist verbindlich, unabhängig davon ob der Veranstalter selber eine Auslastung der Räumlichkeiten durch entsprechende Teilnehmer an Retreats, Seminaren oder sonstigen Veranstaltungen erzielen kann.

Eine Stornierung vor Beginn des Nutzungszeitraums ist jederzeit möglich, es fallen die folgenden Stornierungsgebühren an:

bei Hochzeiten und anderen größeren Feierlichkeiten ist die Stornierung bis 90 Tage vor Beginn kostenfrei.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist die Stornierung 60 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei Rücktritt ab 60 Tagen bis 14 Tagen vor dem Termin werden Stornokosten in Höhe von 80% des Gesamtbetrages aller gebuchten Leistungen fällig. Danach ist der volle Betrag zu zahlen.
Bei eintägigen oder kürzeren Veranstaltungen ist die Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Betrag fällig.

Diese Stornierungsbedingungen gelten auch bei der Absage einer Veranstaltung.

Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wir empfehlen Ihnen Seminarleitern den Abschluss einer Reiseleiter-Risiko+Reiserücktrittsversicherung bei einer Versicherung ihrer Wahl.

4.2. Stornierung durch die Vierfalt GmbH

Die Vierfalt GmbH ist berechtigt, innerhalb der Stornierungsfrist jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt hat immer schriftlich zu erfolgen, etwaige Zahlungen werden nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 50€ zurück erstattet.

Die Vierfalt GmbH ist aus wichtigem Grund berechtigt, auch außerhalb der Stornierungsfrist jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Veranstalter ein Schadensersatzanspruch zusteht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn:

  • die Anmeldung des Veranstalters unter irreführenden und falschen Angaben und/oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erfolgt ist (Bsp: Identität des Gastes, Zahlungsfähigkeit des Gastes, Zweck des Aufenthaltes);
  • eine geschuldete Anzahlung auch nach entsprechen der Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht vom Veranstalter geleistet wurde;
  • ein Fall der höheren Gewalt (Bsp.: Streik, Naturkatastrophe, Pandemie) oder vergleichbarer nicht durch die Vierfalt GmbH zu vertretener Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Tatsachen vorliegen, die Grund zur Annahme dafür bieten, dass die Inanspruchnahme unserer Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Vierfalt in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich der Vierfalt GmbH zuzuordnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
  • der Anlass bzw. Zweck des Aufenthaltes gesetzwidrig ist.

Der berechtige Rücktritt durch die Vierfalt GmbH führt dazu, dass der Veranstalter zur Zahlung einer Ausfallgebühr entsprechend den Stornierungsbedingungen verpflichtet ist. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter die Umstände, die zum Rücktritt geführt haben, nicht zu vertreten hat.

Bei einem berechtigen Rücktritt durch die Vierfalt GmbH entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz.

§5 Nutzungsbeginn -und Ende

Der Veranstalter hat nur Anspruch auf Unterbringung bzw. Nutzung der Säle, Tagungsräume und Zimmer, die im Vertrag vereinbart sind.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gilt:

  • Die Säle und Tagungsräume stehen am Anreisetag sofern nicht anders vereinbart ab 14 Uhr zur Verfügung.
  • Der Yogaraum steht den Yogagruppen ab 14 Uhr zur Verfügung. Gegen Aufpreis kann auch eine Belegung ab 12 Uhr vereinbart werden.
  • Die Gästezimmer stehen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht.
  • Die Gästezimmer sind am Abreisetag bis spätestens 12 Uhr zu räumen.
  • Wir behalten uns vor, nicht angemietete Teiles des Seminarhofes anderweitig zu vermieten.

§ 6 Kaution

Bei Übergabe der Räumlichkeiten wird eine Kaution in Höhe von mindestens 500,00 € in bar durch den Veranstalter fällig. Diese wird bei beanstandungsfreier Rückübergabe der Räumlichkeiten am Tag der Abreise zurückgezahlt.

Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Räumlichkeiten ordentlich und in jenem Grund-Zustand an die Vierfalt GmbH zurückzugeben in dem sie ihm von der Vierfalt GmbH überlassen worden sind. Für die Endreinigung ist die Vierfalt GmbH zuständig.

Pro ausgegebenem Schlüssel wird zusätzlich eine Kaution von 50,00€ fällig.

§ 7 Haftung

Die Vierfalt GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Vierfalt GmbH auftreten, so wird sich diese auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Die Haftung der Vierfalt GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Veranstalters, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie den Ersatz von Verzugsschäden.
Ist die Vierfalt GmbH an der Erbringung ihrer Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Unwetter und Brand) oder andere nicht durch die Vierfalt GmbH vertretbare Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine solche Hinderung eintritt, so sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Gegenseitige Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Für eingebrachte Gegenstände der Teilnehmer oder Veranstalter haftet die Vierfalt GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Einhaltung von Schutzrechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, ist durch den Gast sicherzustellen. Soweit die Vierfalt GmbH von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten durch den Veranstalter oder von staatlicher Stelle, z.B. wegen fehlender Genehmigung, in Anspruch genommen wird, hat der Veranstalter die Vierfalt GmbH von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei zu stellen.
Für Beschädigungen, die durch die Veranstaltungsteilnehmer oder deren Kinder sowie durch Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser der Vierfalt GmbH gegenüber in voller Höhe und ausschließlich selbst. Er ist gegenüber der Vierfalt GmbH zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht für separat gebuchte Übernachtungszimmer durch Teilnehmer im Sinne der Buchung 2.2. „Seminare, Familienfeiern und sonstige Veranstaltungen“, hier haftet der Teilnehmer selbst.

§ 8 Schlussklausel

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.